IBV hingegen ist Prüfungs- und Profilfach in der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft. Das Fach wird auf Deutsch unterrichtet. Gegenstand der Abschlussprüfung sind sowohl betriebswirtschaftliche als auch volkswirtschaftliche Inhalte. An betriebs- und volkswirtschaftlichen Situationen werden fachliche und überfachliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert.
In der IBV betrachten die Schülerinnen und Schüler insbesondere Internationalisierungsentscheidungen von Unternehmen, analysieren wirtschaftspolitische Ziele und notwendige Maßnahmen, überprüfen das Erreichen der Ziele und vergleichen verschiedene Wirtschaftsordnungen. Um die Realität abzubilden, wenden sie volkswirtschaftliche Modelle an.
Für die Fachhochschulreife beschäftigen sie sich konkret mit folgenden Themen:
IBV11
- Lernbereich 1: Ein Unternehmen international ausrichten
- Lernbereich 2: Mithilfe der Vollkostenrechnung Angebotspreise und das Betriebsergebnis ermitteln
- Lernbereich 3: Wirtschaftliche Prozesse mikroökonomisch analysieren und beurteilen
- Lernbereich 4: Ziele der Wirtschaftspolitik bestimmen und das Inlandsprodukt als Wohlstandsindikator analysieren
IBV12
- Lernbereich 1: Jahresabschlussarbeiten durchführen
- Lernbereich 2: Finanzierungs- und Investitionsvorgänge analysieren, liquide Mittel beschaffen und Investitionen tätigen
- Lernbereich 3: Entscheidungen mithilfe der Teilkostenrechnung vorbereiten und begründet treffen
- Lernbereich 4: Weitere Ziele der Wirtschaftspolitik analysieren
Für die fachgebundene bzw. allgemeine Hochschulreife werden folgende weitere Themengebiete unterrichtet:
IBV13
- Lernbereich 1: Den Jahresabschluss analysieren und Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung nutzen
- Lernbereich 2: Mithilfe der flexiblen Plankostenrechnung Abweichungen analysieren und die optimale Anpassungsform bei Änderung der Beschäftigung ermitteln
- Lernbereich 3: Volkswirtschaftliche Modelle als Grundlage für die Angebotsentscheidung nutzen
- Lernbereich 4: Wirtschaftspolitische Instrumente und Maßnahmen beurteilen