Einsatzmöglichkeiten der Praktikanten
Unsere Schülerinnen und Schüler haben alle bereits den mittleren Schulabschluss erworben, sind in der Regel 16 bis 18 Jahre alt und streben die Fachhochschulreife oder das Abitur im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung bzw. Internationale Wirtschaft an.
Grundsätzlich dürfen die Praktikantinnen und Praktikanten im gesamten Spektrum der kaufmännisch-verwaltenden Aufgaben oder im rechtspflegerischen Bereich eingesetzt werden, ergänzend sind auch Tätigkeiten im Verkauf und Lager oder kreative Aufgabenstellungen möglich. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene Tätigkeiten während des Praktikums übernehmen, können aber auch ergänzend durch passive Teilnahme am betrieblichen Geschehen (z.B. Zuhören bei Besprechungen, Kundenberatungen und Kundenbesuchen, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen) Einblicke erhalten. Siehe hierzu auch die Informationen zur fachpraktischen Tätigkeit.
Während ihres Praktikums stehen den Schülerinnen und Schülern sowie den Betrieben Lehrkräfte der Fachoberschule beratend zur Seite.
Organisation des Praktikums
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt im Wechsel mit dem schulischen Unterricht (in jedem Halbjahr zwei Abschnitte mit einer Dauer von 4 bis 5 Wochen, siehe Phasenplan). Aufgrund dieser zu anderen Schulen vergleichsweise langen Phasen und hierdurch nur einer einmaligen schulischen Unterbrechung des Praktikums, besteht eine bessere Kontinuität bei den Tätigkeiten, unsere Praktikantinnen und Praktikanten können sich verstärkt im Unternehmen integrieren, es bedarf maximal einer einmaligen Auffrischung bereits gelernter Vorgänge und es gibt die Möglichkeit, anspruchsvollere Aufgaben bzw. eigene kleine Projekte zu übertragen. Nach dem Halbjahreszeugnis (Mitte Februar) wechseln die Schülerinnen und Schüler die Ausbildungsstellen.
Häufig teilen sich zwei Schülerinnen bzw. Schüler aus verschiedenen Schulphasen eine Praktikumsstelle, so dass im Unternehmen durchgehend ein Praktikant / eine Praktikantin beschäftigt ist (Ausnahme: Schulferien) und Sie trotzdem nur einen Arbeitsplatz benötigen. Sie können jedoch selbst entscheiden, ob Sie nur in einer Phase oder in beiden Phasen eine Praktikumsstelle anbieten wollen. Es ist natürlich ebenfalls möglich, gleichzeitig mehrere Praktikantinnen oder Praktikanten zu beschäftigen.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Ausbildungsstelle (Stunden wie bei einer Vollzeitkraft des Unternehmens), jedoch maximal 38 Stunden wöchentlich. Eine Entlohnung ist durch die Schulordnung ausgeschlossen (Essensgeld- oder Fahrtkostenzuschuss sind möglich). Unsere Schülerinnen und Schüler sind über die Fachoberschule unfall- und haftpflichtversichert und behalten auch während des Praktikums den Schülerstatus bei. Es ist daher keine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung etc. erforderlich.
Diese Informationen finden Sie auch zusammengefasst auf unserem Informationsblatt.
Einige Hinweise zur möglichen Organisation des Praktikums im Betrieb finden Sie außerdem in unserem Leitfaden zur fachpraktischen Ausbildung.
Haben Sie Interesse, Praktikumsbetrieb bei der staatlichen FOS zu werden oder benötigen Sie weitere Informationen?
Schreiben Sie an die Schulbeauftragte für die fachpraktische Ausbildung, Gabriele Hörbrand:
Nach der Kontaktaufnahme mit der Schulbeauftragten für die fachpraktische Ausbildung und Klärung aller Fragen kann die Kooperation zwischen unserer Schule und dem Praktikumsbetrieb durch die Unterzeichnung der Vereinbarung zur fachpraktischen Ausbildung beschlossen werden. Weiterhin benötigen wir von jedem Praktikumsbetrieb ein Unternehmensprofil mit den wichtigsten Daten und Angaben zu den Tätigkeiten der Praktikanten. Die Zusammenarbeit kann selbstverständlich zu jedem Schulhalbjahr formlos beendet oder ausgesetzt werden bzw. die Anzahl der Praktikanten und Praktikantinnen angepasst werden.
Einige Wochen vor Beginn des ersten Praktikums meldet sich die für Ihren Betrieb zuständige Betreuungslehrkraft bei Ihnen und bespricht alles Weitere.
