BAföG FOS

Für Schüler der FOS besteht in der Regel kein Anspruch auf BAföG, außer es liegen triftige Gründe vor, aus denen Sie nicht bei den Erziehungsberechtigten wohnen können.
Für FOS Klassen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt München und hier.

 

 

Kosten(freiheit) Schulweg

Als Schülerin oder Schüler der FOS können Sie das 365€-Ticket des MVV  beantragen. Details gibt es hier.

Sie haben in folgenden Ausnahmefällen Anspruch auf (Teil-)Erstattung der Beförderen:

  • Menschen mit dauerhafter Behinderung
  • Sozialhilfeempfänger (nach der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung), soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten der Beförderung eine bestimmte Familienbelastungsgrenze im Schuljahr übersteigen. In diesem Fall kann der Differenzbetrag erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in eine Richtung 3 km übersteigt und die nächstgelegene, d. h. die mit den geringsten Kosten erreichbare, Fachoberschule besucht wird.
  • Schülern ab der 11. Klasse der Fachoberschule, deren Unterhaltsleistende für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen und welche die übrigen Voraussetzungen erfüllen, können u. U. gegen Vorlage der Originalfahrscheine die entstandenen Beförderungskosten vom zuständigen Landratsamt ersetzt werden.

Auskunft erteilt das für den Wohnort zuständige Landratsamt bzw. für Münchner Schüler das Referat für Bildung und Sport.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

FAQs zur Anmeldung an der FOS

 

Hier gibt es Informationen zum Praktikum in der 11. Klasse FOS