Ethik

Fachprofil

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Ethikunterricht Pflichtfach (Art. 47 BayEUG). Er orientiert sich in seiner Zielsetzung an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Im Übrigen berücksichtigt er die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen. Insbesondere orientiert er sich bezüglich seiner inhaltlichen Rahmenbedingungen an den Aussagen der Bayerischen Verfassung in Artikel 131 und den Festlegungen des Grundrechtekatalogs im Grundgesetz.

 

Hauptthemen der Jahrgangsstufen

 

Vorklasse

  1. Grundbegriffe der Ethik
  2. Verantwortung und Gewissen
  3. Angewandte Ethik: Medienethik/Wirtschaftsethik

 

Jahrgangsstufe 12

  1. Moral und Ethik
  2. Angewandte Ethik: Technikethik/Medizinethik/Tierethik/Politische Ethik
  3. Glück und Sinnerfüllung

Jahrgangsstufe 13

  1. Freiheit und Determination
  2. Recht und Gerechtigkeit
  3. Glaube und Religion

Weitere Details für beide Schularten und alle Jahrgangsstufen sind abrufbar unter: https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/fos/inhalt/fachlehrplaene?w_schulart=fos&wt_1=schulart

Organisatorisches zum Ethikunterricht

Das Fach Ethik wird in der 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschule zweistündig, ansonsten einstündig unterrichtet.

 

Katholische Religionslehre

Fachprofil

Der Religionsunterricht ist gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 136 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ordentliches Lehrfach.
Angesichts einer Pluralisierung der Lebenswelten und einer Individualisierung der Wert- und Zielvorstellungen geht der katholische Religionsunterricht von unterschiedlichen Ansichten und Haltungen der Schülerinnen und Schüler zu Religion und Kirche aus und versucht aus der Sicht des katholischen Glaubens Antwort auf drängende Lebens- und Glaubensfragen zu geben. Der Religionsunterricht hilft den gläubigen Schülerinnen und Schülern, sich bewusster für den eigenen Glauben zu entscheiden. „Den suchenden, fernstehenden oder dem christlichen Glauben gleichgültig gegenüberstehenden Schülerinnen und Schülern bietet er die Möglichkeit, Antworten der Kirche auf ihre Fragen kennenzulernen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen [...].“ (Lehrplan für die Fachoberschule, Katholische Religionslehre)
Den Schülerinnen und Schülern soll bei der Suche „sinngebender und lebensnaher Orientierungs- und Handlungsmodelle“ (Lehrplan Plus, Fachprofil) helfen, um in gesellschaftlichen, globalen und zwischenmenschlichen Zusammenhängen verantwortete und reflektierte Entscheidungsprozesse zu erleichtern.

Die konkreten Unterrichtsinhalte aller Jahrgangsstufen sind abrufbar unter: https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/fos/inhalt/fachlehrplaene?w_schulart=fos&wt_1=schulart

Organisatorisches zum katholischen Religionsunterricht

  • Das Fach katholische Religion wird in der 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschule zweistündig, ansonsten einstündig unterrichtet.
  • Mitglieder der katholischen Kirche nehmen in der Regel am konfessionellen Religionsunterricht teil. Sie können sich aus Gewissensgründen auf Antrag vom Religionsunterricht abmelden, in diesem Fall ist die Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend.
  • Für Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften oder Bekenntnislose ist die Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend. Auf Antrag können diese Schülerinnen oder Schüler am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Ein nachträglicher Wechsel nach Schuljahresbeginn ist nicht mehr möglich.

 

Evangelische Religionslehre

Fachprofil

Der Religionsunterricht ist gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 136 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ordentliches Lehrfach.
Der evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem evangelischen Religionsunterricht nimmt die evangelische Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der evangelische Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.

„Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der Religionsunterricht im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.“ (Leitlinien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für den evangelischen Religionsunterricht in Bayern)

Die konkreten Unterrichtsinhalte aller Jahrgangsstufen sind abrufbar unter: https://www.lehrplanplus.bayern.de/schulart/fos/inhalt/fachlehrplaene?w_schulart=fos&wt_1=schulart

Organisatorisches zum evangelischen Religionsunterricht

  • Das Fach evangelische Religion wird in der 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschule zweistündig, ansonsten einstündig unterrichtet.
  • Mitglieder der evangelischen Kirche nehmen in der Regel am konfessionellen Religionsunterricht teil. Sie können sich aus Gewissensgründen auf Antrag vom Religionsunterricht abmelden, in diesem Fall ist die Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend.
  • Für Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften oder Bekenntnislose ist die Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend. Auf Antrag können diese Schülerinnen oder Schüler am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Ein nachträglicher Wechsel nach Schuljahresbeginn ist nicht mehr möglich.

 

 

Ummeldung

 

  • Grundsätzlich besuchen evangelische Schülerinnen und Schüler den evangelischen Religionsunterricht, katholische Schülerinnen und Schüler den katholischen Religionsunterricht, und alle anderen Schülerinnen und Schüler den Ethikunterricht. Kann ein Religionsunterricht nicht angeboten werden, besuchen die betroffenen Schülerinnen und Schüler ebenfalls den Ethikunterricht.
  • Wer mit dieser Einteilung aus wichtigem Grund nicht einverstanden ist, kann auf Antrag in einen anderen für die betreffende Schulart und Jahrgangsstufe angebotenen Unterricht wechseln. Die Antragsfristen sind einzuhalten (i.d.R. bis Anfang Juni für das folgende Schuljahr). Für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler ist nur der Wechsel in den Ethikunterricht möglich. Die Ummeldung gilt in allen Fällen für den Rest des Schulbesuches.
  • Für den Wechsel zum Ethikunterricht reicht ein formloser Antrag mit Begründung.
  • Für den Wechsel zu einem Religionsunterricht ist das Formblatt „Antrag zum Religionsunterricht an beruflichen Schulen“ (im Downloadbereich) zu verwenden. Wer einer anderen als der dem gewählten Religionsunterricht entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört, legt eine schriftliche Zustimmung der eigenen Religionsgemeinschaft bei. Bei Mitgliedern einer orthodoxen Kirche wird statt einer fertigen Zustimmung das Formblatt „Antrag auf Zustimmung der OBKD zum Besuch von Religionsunterricht einer anderen Konfession“ (ebenfalls im Downloadbereich) verwendet. Bei Muslimen ist ein Zustimmungsdokument (i.d.R. durch den örtlichen Imam) erwünscht, nicht aber zwingend vorgeschrieben.