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Die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 13 der Beruflichen Oberschule verleiht die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium bestimmter, der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechender Studiengänge an Universitäten berechtigt.

Wer an der Beruflichen Oberschule die allgemeine Hochschulreife, die das Studium aller Studiengänge an Universitäten ermöglicht, erwerben möchte, muss zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife noch Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens der Sprachen (GER) bzw. ein Kleines Latinum oder gesicherte Kenntnisse in Latein nachweisen.

Als 2. Fremdsprache zählen nur Spanisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Latein.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Einen guten Überblick zu den 2. Fremdsprachen gibt auch die Website des Bayerischen FOSBOS-Netzes.


Anerkennung von Kenntnissen in einer 2. Fremdsprache

Schüler:innen, die B1-Kenntnisse in einer dieser Sprachen außerhalb unserer Schule erworben haben und über einen ausreichenden Nachweis verfügen, müssen sich die Kenntnisse anerkennen lassen, wenn sie in der 13. Jgst. die Allgemeine Hochschulreife verliehen bekommen möchten. Es reicht, wenn der Antrag im Halbjahr 13/1 im Sekretariat abgegeben wird.


Weitere Infos (z.B. was ein „ausreichender Nachweis“ ist)
• Formular: Antrag auf Anerkennung einer 2. Fremdsprache


Teilnahme an der Ergänzungsprüfung

Schüler:innen, die über B1-Kenntnisse in einer der 5 Sprachen verfügen aber keinen ausreichenden Nachweis haben (z.B. Muttersprachler), können in 13/2 an der sog. Ergänzungsprüfung teilnehmen. Hierfür müssen sich die Schüler:innen bis 1. März im Sekretariat anmelden.


Weitere Infos zur Ergänzungsprüfung
• Formular: Anmeldung zur Ergänzungsprüfung

 

Fremdsprachenunterricht an unserer Schule

Schüler:innen, die die B1-Kenntnisse im Fremdsprachenunterricht an unserer Schule erwerben möchten, können je nach Schulart (FOS bzw. BOS) und Ausbildungsrichtung (IW bzw. WV) bestimmte Fremdsprachenkurse belegen (Details siehe Tabelle unten).

In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft muss eine 2. Fremdsprache verpflichtend als Profilfach belegt werden. Fremdsprachenunterricht kann darüber hinaus auch im Rahmen des Wahlpflichtfachunterrichts belegt werden.

Für Schüler:innen der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft (nur FOS), die bereits über B1-Kenntnisse in Französisch verfügen, bieten wir außerdem Französischunterricht auf fortgeführtem Niveau an (sog. Aufbaukurs).

FOS

Internationale Wirtschaft

Wirtschaft und Verwaltung

 als Profilfach ab Jgst. 11:

  • Spanisch Anfänger
  • Französisch Anfänger
  • Französisch fortgeführt (ab B1) 

 Wahlpflichtfach ab Jgst. 12: 

  • Spanisch Anfänger
  • Französisch Anfänger
  • Italienisch Anfänger   

BOS

Internationale Wirtschaft

Wirtschaft und Verwaltung

 Profilfach ab Jgst. 12:

  • Spanisch Anfänger

 Wahlpflichtfach ab Jgst. 12:

  • Spanisch Anfänger
  • Französisch Anfänger
  • Italienisch Anfänger